Skip to main content

Verwalten von Pull-Anforderungsüberprüfungen in deinem Repository

Du kannst einschränken, welche Benutzer*innen in einem öffentlichen Repository Änderungen an Pull Requests genehmigen oder anfordern können.

Wer kann dieses Feature verwenden?

Repository administrators can limit which users can approve or request changes to a pull request in a public repository.

Informationen zu Grenzwerten für Code Reviews

Standardmäßig können Benutzer in öffentlichen Repositorys Reviews übermitteln, die einen Pull Review genehmigen oder Änderungen anfordern.

Du kannst einschränken, welche Benutzer Überprüfungen übermitteln können, mit denen Änderungen an Pull Requests in deinem öffentlichen Repository genehmigt oder angefordert werden. Wenn du Codeüberprüfungsgrenzwerte aktivierst, können alle Personen Pull Requests in deinem öffentlichen Repository kommentieren, aber nur Personen, die mindestens über Lesezugriff verfügen, können Pull Requests oder Anforderungsänderungen genehmigen.

Darüber hinaus kannst du Codeüberprüfungsgrenzwerte für eine Organisation aktivieren. Wenn du Grenzwerte für eine Organisation aktivierst, überschreibst du alle Grenzwerte für einzelne Repositorys, die der Organisation gehören. Weitere Informationen finden Sie unter Verwalten von Pull Request-Reviews in deiner Organisation.

Aktivieren von Codeüberprüfungsgrenzwerten

  1. Navigieren Sie auf GitHub zur Hauptseite des Repositorys.

  2. Wähle unter dem Namen deines Repositorys die Option Einstellungen aus. Wenn die Registerkarte „Einstellungen“ nicht angezeigt wird, wähle im Dropdownmenü die Option Einstellungen aus.

    Screenshot eines Repositoryheaders mit den Registerkarten. Die Registerkarte „Einstellungen“ ist dunkelorange umrandet.

  3. Wähle unter Zugriff die Option Moderationsoptionen aus.

  4. Klicke unter Moderation options (Moderationsoptionen) auf Code review limits (Codeüberprüfungsgrenzwerte).

  5. Aktiviere oder deaktiviere Limit to users explicitly granted read or higher access (Grenzwerte für Benutzer, denen ausdrücklich mindestens Lesezugriff gewährt wurde).